Willkommen beim Fachschaftsrat Informatik

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News

  • Verweigerung von Freiversuchen während einer Pandemie? Nicht mit uns!

    Update (30.01.)

    Der Fakultätsrat hat sich leider gegen unseren Antrag entschieden. Laut einer Einschätzung des Justitiariats sind leider auch die Widersprüche vor dem Prüfungsausschuss nicht zulässig. Damit wird es dieses Semester wahrscheinlich keine Freiversuche geben. Wir danken aber euch allen für euer Engagement und das zahlreiche Erscheinen zur Sitzung des Fakultätsrats.

    Original (14.01.)

    Liebe Studierende,

    Die Prüfungsausschüsse Mathematik und Informatik haben sich gegen die Fortführung der Freiversuchsregelung, die in den vergangenen drei Semestern galt, entschieden. Wir haben dazu hier berichtet. Damit wurde sich bewusst gegen eine Entlastung der Studierenden in pandemiebedingt schwierigen Zeiten entschieden. Stattdessen wurde der psychische Druck weiter erhöht. Aus Sicht des FSR wurde die problematische Situation, in der sich die Studierenden im aktuellen Pandemiesemester befinden, nicht ausreichend beachtet. Wir wollen daher Einspruch gegen diese Entscheidung einlegen, doch dafür brauchen wir eure Unterstützung! Was genau ihr tun könnt findet ihr weiter unten im Artikel.

    Wir haben versucht den Lehrenden an Beispielen zu erklären, welche Einschränkungen im Studium die aktuelle Situation mit sich bringt. Diese gehen weit über die beiden Wochen der Online-Lehre vor bzw. nach den Winterferien hinaus. Studierende, die zum Wohle der Allgemeinheit ihre Kontakte reduzieren, können sich weder mit ihren Lerngruppen treffen noch das Angebot der Bibliotheken und Computerpools nutzen. Viele Kindergärten und Schulen müssen immer wieder wegen Corona Ausbrüchen über längere Zeit schließen. Eltern müssen dann ganztägig ihre Kinder betreuen und haben dadurch oft keine Zeit um an Lehrveranstaltungen teilzunehmen. Und für viele Studierende stellt die Teilnahme an Präsenzveranstaltungen trotz Impfung ein zu großes Infektionsrisiko dar, beispielsweise weil sie selbst oder ihre Angehörigen zu einer Risikogruppe zählen. Außerdem hat die Pandemie beachtliche Auswirkungen auf die psychische Gesundheit vieler Studierender.

    Diese Probleme haben die Lehrenden im Prüfungsausschuss anerkannt. Sie haben auch bestätigt, dass Studierenden keine Nachteile aufgrund der Pandemie entstehen sollen. Trotzdem haben sie sich gegen Freiversuche entschieden. Stattdessen wurden lediglich die Abmeldefristen für Prüfungen verkürzt, denn dies sei laut Aussage der Lehrenden die gerechtere Lösung. Die Studierenden würden nämlich mittlerweile einschätzen können, ob sie aufgrund der Pandemie nicht ausreichend auf eine Prüfung vorbereitet sind und könnten sich dann einfach vorher abmelden. Die Tatsache, dass sich dadurch das Studium unverschuldet um mindestens ein Jahr verlängert, wird damit einfach hingenommen. Dies empfinden wir schlicht als einen Schlag ins Gesicht. Der Hinweis, dass Erst- und Drittsemester diese Einschätzung gar nicht vornehmen können, da sie kein Vergleich zum Studium unter normalen Umständen haben, wurde zudem ignoriert. Laut den Lehrenden sei es außerdem unfair, wenn ein Nichtbestehen annulliert wird, eine schlechte Note aber nicht. Diese Argumentation können wir nicht nachvollziehen, da es sich dabei um vollkommen verschiedene Dinge handelt. Das Annulieren des Nichtbestehens verhindert, dass Studierende unverschuldet exmatrikuliert werden und ist nicht zu vergleichen mit der Möglichkeit, durch Annulierung einer schlechten Note bereits bestandene Prüfungen zu wiederholen.

    Damit hat die Verweigerung von Freiversuchen den Effekt, dass sich Studierende, die ohne eigenes Verschulden pandemiebedingt nicht ausreichend auf eine Prüfung vorbereitet sind, eine folgenschwere Entscheidung treffen müssen. Entweder sie melden sich von der Prüfung ab, sodass sich ggf. ihr Studium um ein Jahr verlängert. Oder sie nehmen trotzdem an der Prüfung teil und riskieren einen Fehlversuch, der in einer Exmatrikulatuion münden kann. Dies erhöht nicht nur den psychischen Druck enorm, sondern stellt nach Ansicht des FSR eine Verletzung der grundgesetzlich gewährleisteten Berufsfreiheit und Chancengleichheit dar. Dafür möchten wir auf die Antwort des sächsischen Wissenschaftsministeriums auf eine kleine Anfrage der Abgeordneten Anna Gorskih (DIE LINKE) zum Thema Freiversuche an sächsischen Hochschulen verweisen, welche ihr hier findet. Dort wird die Einführung der Freiversuche in den vergangenen Semestern wie folgt begründet:

    Im Hinblick auf die grundgesetzlich gewährleistete Berufsfreiheit (Artikel 12 Absatz 1 GG) und Chancengleichheit (Artikel 3 Absatz 1 GG) ist das Prüfungsverfahren so zu gestalten, dass die materiellen Rechte des Prüflings auf Chancengleichheit und Fairness geschützt werden. Die Hochschulen haben den mit Artikel 12 Absatz 1 GG verbürgten Anspruch der Studierenden auf Prüfung mit dem Ziel eines entsprechenden Abschlusses erfüllt und dabei das Prüfungsverfahren so geregelt, dass pandemie-bedingte Nachteile (Distanzlehre, fehlender Zugang zu Lehr- und Lernressourcen, psychische Beeinträchtigungen usw.) vermieden bzw. ausgeglichen wurden.

    Die dort beschriebenen pandemiebedingte Nachteile bestehen dieses Semester ganz eindeutig ebenfalls, und die bisher beschlossenen Regelungen reichen nicht aus, um sie auszugleichen. Es hat sich außerdem gezeigt, dass Freiversuche keine negativen Auswirkungen auf die Anzahl der Prüfungsteilnahmen oder den Anteil der bestandenen Prüfungen hat. Deshalb wird der FSR die in den Prüfungsausschüssen getroffene Entscheidung nicht auf sich beruhen lassen. Als ersten Schritt werden wir einen entsprechenden Antrag auf Wiedereinführung der Freiversuche zur nächsten Sitzung des Fakultätsrats am 24.01. einbringen. Hier kommt eure Unterstützung ins Spiel:

    Die Sitzung des Fakultätsrats findet fakultätsöffentlich statt. Das heißt auch ihr könnt der Sitzung beiwohnen, euch anhören wie die Fakultät mit ihrer Verantwortung umgeht und mit eurer Anwesenheit ein Statement setzen. Die Sitzung findet am 24.01. um 17 Uhr via BigBlueButton statt. Einen Link werden wir im Vorfeld an dieser Stelle veröffentlichen.

    Außerdem wollen wir den Lehrenden vor Augen führen, mit welchen Problemen ihr im aktuellen Pandemiesemester zu kämpfen habt und welche Auswirkung die Verweigerung von Freiversuchen auf euch hat. Schreibt dazu eine Mail an die Verantwortlichen der Fakultät und verschafft eurer Situation Gehör! Die Stimmen Einzelner können vielleicht ignoriert werden, der Aufschrei Vieler nicht. Teilt den Aufruf daher gerne mit euren Kommiliton:innen.

    Eure Mail richtet ihr am besten an Dekan Prof. Middendorf, Studiendekan Prof. Bogdan und den Vorsitzenden des Prüfungsausschuss Informatik Prof. Stadler. Die Mailadressen findet ihr hier und hier. Bitte setzt uns in CC, damit wir einen Überblick erhalten und eure Anliegen gebündelt vortragen können (fsinf@uni-leipzig.de). Wenn ihr ebenfalls eure grundgesetzlich gewährleistete Berufsfreiheit und Chancengleichheit verletzt seht könnt ihr das auch gerne in die Mail mit aufnehmen. Ansonsten schildert ihr einfach, warum ihr dieses Semester nicht so studieren könnt, wie es unter normalen Umständen ohne Pandemie möglich wäre und was ihr von der Entscheidung gegen Freiversuche haltet.

    Wenn ihr lieber anonym bleiben wollt könnt ihr die Mail auch nur an uns schicken, wir leiten sie dann anonymisiert weiter.

    Wir sind gespannt, von euch zu hören!

    Ihr habt außerdem jederzeit die Möglichkeit, gegen eine für euch belastende Entscheidung des Prüfungsausschuss Widerspruch einzulegen. Dies gilt ebenfalls für die Entscheidung gegen Freiversuche. Schickt dazu euren Widerspruch per Brief an den Prüfungsausschuss Informatik, die Anschrift findet ihr hier. Der Widerspruch könnte wie folgt formuliert sein, die kursiven Stellen solltet ihr durch die für euch persönlich zutreffenden Angaben ersetzen.

    Prüfungsausschuss Studiengänge Informatik

    Fakultät für Mathematik und Informatik
    Augustusplatz 10
    04109 Leipzig

    Sehr geehrter Prüfungsausschuss,
    sehr geehrter Vorsitzender Prof. Dr. Stadler,

    hiermit lege ich gemäß §24 (2) der Prüfungsordnung für den B.Sc. Informatik von 2016 Widerspruch gegen Ihre belastende Entscheidung vom 07.01.2022 ein, im Wintersemester 2021/22 keine Annullierung nichtbestandener Prüfungs(vor)leistungen vorzunehmen. Gemäß §11 der Manteländerungssatzung der Fakultät für Mathematik und Informatik gilt die Annulierung nichtbestandener Prüfungs(vor)leistungen, sobald der zuständige Prüfungsausschuss eine Beeinträchtigung von Prüfungen oder Lehrveranstaltungen feststellt. Eine Beeinträchtigung der Lehrveranstaltungen fand und findet statt. Dies ergibt sich schon durch Präsenzlehre mit voll besetzten Räumen trotz sehr hoher Inzidenzen im Herbst 2021 (wodurch eine Teilnahme nicht uneingeschränkt möglich war) und die mehrfachen Wechsel der Lehrformate. Eine Teilnahme am Lehrbetrieb ohne Einschränkungen ist so kaum möglich. Ich erbitte außerdem eine Prüfung und Würdigung aller relevanten Einschränkungen während des WiSe 2021/22. Für die nächsten Wochen ist eine Verbesserung der Pandemiesituation nicht zu erwarten. Entgegen der Realität haben Sie als Prüfungsausschuss keine Beeinträchtigung im Sinne von §11 MÄS festgestellt. Dadurch kann ich meine Prüfungen in diesem Semester und damit mein Studium nicht im Sinne der beschlossenen und veröffentlichten Prüfungs- und Studienordnungen sowie der Manteländerungssatzung wahrnehmen, wodurch meine grundgesetzlich gewährleistete Berufsfreiheit (Artikel 12 Abs. 1 GG) gefährdet wird.

    Sollte dem Widerspruch nicht stattgegeben werden kann ich den Rechtsweg nicht ausschließen. Über den weiteren Verlauf erbitte ich Unterrichtung.

    Verbindliche Grüße
    Vorname Nachname

  • Prüfungsmodalitäten im WiSe 2021/22

    Update 07.01.

    Die Prüfungsausschüsse Mathematik und Informatik haben in Ihrer heutigen gemeinsamen Sitzung die folgenden Regelungen für den anstehenden Prüfungszeitraum beschlossen:

    • Die Prüfungen im anstehenden Prüfungszeitraum werden gemäß Prüfungsordnung in Präsenz geplant. Auf Ersatzprüfungsleistungen bzw. veränderte Prüfungsabläufe nach MÄS kann in der Regel verzichtet werden. In begründeten Fällen können Einzelfallentscheidungen getroffen werden.
    • Abmeldung von Prüfungen ist bis Prüfungsbeginn ohne Nachweis möglich, dies wird als entschuldigtes Fehlen gewertet
      • Abmeldung digital im AlmaWeb bis 31.01.
      • Danach formlos per Email an das Studienbüro
      • Ab 24 h vor der Prüfung auch in Kopie an den Prüfer
    • Erfolgt keine Abmeldung werden die Prüfungen normal bewertet, insbesondere erfolgt keine generelle Annullierung von Fehlversuchen (§11 MÄS). Die Regelungen wurden aus der aktuellen Lage heraus beschlossen. Sollten sich Vorgaben des Landes oder der Hochschule ändern, oder es zu dramatischen Veränderungen im Infektionsgeschehen kommen, könnten auch kurzfristig noch anderslautende Regelungen getroffen werden.

    Quelle: Homepage der Fakultät

    Wichtige Ergänzung: Es handelt sich hierbei formal um die Abmeldung vom Prüfungstermin und nicht vom Modul, ähnlich wie bei einer Krankschreibung, nur ohne einen Nachweis. Das Prüfungsverfahren wird wie gewohnt fortgesetzt, beispielsweise bleiben bestandene Prüfungsvorleistungen bestehen und die Prüfung muss wie üblich innerhalb eines Jahres wiederholt werden.

    Wir sind sehr enttäuscht darüber, dass sich die Prüfungsausschüsse der Fakultät gegen die erneute Einführung von Freiversuchen entschieden haben. Damit wurde sich bewusst gegen eine Entlastung der Studierenden in pandemiebedingt schwierigen Zeiten entschieden. Stattdessen wurde der psychische Druck weiter erhöht. Aus Sicht des FSR wurde die problematische Situation, in der sich die Studierenden im aktuellen Pandemiesemester befinden, nicht ausreichend beachtet. Wir wollen die Entscheidung deshalb nicht auf sich beruhen lassen, sondern setzen uns weiterhin für Freiversuche ein. Wir planen gerade das weitere Vorgehen, nähere Informationen dazu folgen in Kürze.

    Stand 05.01.

    Liebe Studierende,

    da die Regelungen zu Prüfungen in diesem Semester an den verschiedenen Fakultäten sehr unterschiedlich ausfallen, wollen wir euch einen Überblick über den aktuellen Stand an unserer Fakultät geben.

    Der Senat hat am 7. Dezember folgende Empfehlungen gegenüber den Fakultäten ausgesprochen:

    1. Die Prüfungsausschüsse, Fakultäten und die zentralen Einrichtungen mit Lehre befassen sich (sofern noch nicht geschehen) zeitnah mit den Krisenfallregelungen der Manteländerungssatzungen (u.a. Annullierung von Prüfungsleistungen) und führen eine Beschlusslage herbei. Das Ergebnis pro Einrichtung soll bis zum 13.01.2022 an den Prorektor Bildung und Internationales übermittelt werden.
    2. Die Abmeldefristen von Prüfungen sind auf 2 Wochen zu verkürzen

    Der Prüfungsausschuss der Informatik wird am Freitag, den 07.01. zusammen mit dem Prüfungsausschuss der Mathematik über die Feststellung des Krisenfalls beraten. Zum einen wird entschieden, ob Prüfungen erneut online und nach den Definitionen der Manteländerungssatzung durchgeführt werden müssen. Außerdem wird darüber entschieden, ob dieses Semester wieder die Regelungen zu Freiversuchen (bzw. der Annullierung nicht bestandener Prüfungsleistungen) eingeführt werden. Die beiden Entscheidungen können an unserer Fakultät gemäß Manteländerungssatzung unabhängig voneinander getroffen werden.

    Wir gehen fest davon aus, dass zumindest die Regelungen zu Freiversuchen wieder eingeführt werden. Eine andere Entscheidung wäre angesichts der aktuellen Beeinträchtigung der Lehre und der pandemischen Situation nicht zu rechtfertigen. Die Entscheidung zu den online Prüfungen ist hingegen noch offen.

    In jedem Fall werden die Abmeldefristen von Prüfungen verkürzt. Die bisher geltende Frist zum 10.01. wird also verschoben. Wir empfehlen euch daher, euch jetzt noch nicht von Prüfungen abzumelden sondern zumindest noch die Sitzung am Freitag abzuwarten. Falls ihr euch in der Annahme, es gäbe keine Freiversuche mehr, bereits von Prüfungen abgemeldet habt, könnt ihr euch gerne bei uns melden. Wir kümmern uns dann darum, dass ihr die Prüfungen trotzdem mitschreiben könnt.

    Der Fachschaftsrat hat sich bereits im Dezember aktiv dafür eingesetzt, dass die alternativlose Entscheidung zur Einführung der Freiversuche deutlich eher getroffen wird. Wir halten es für sehr unverantwortlich der psychischen Gesundheit der Studierenden gegenüber, mit einer so wichtigen Entscheidung bis kurz vor die Prüfungsphase zu warten. Wir sind damit aber sowohl im Prüfungsausschuss als auch im Fakultätsrat auf großen Widerstand gestoßen. Wir hoffen daher sehr, dass in der kommenden Sitzung der Prüfungsausschüsse die richtigen Entscheidungen zum Wohle der Studierenden getroffen werden.

  • Update zu Corona-Maßnahmen in den PC-Pools

    Der Fakultätsrat lässt darauf hinweisen, dass in allen PC-Pools Maskenpflicht und Abstandsregeln einzuhalten sind (auch am Arbeitsplatz). Falls diese Regelungen in den nächsten Wochen nicht eingehalten werden sollten, müssen die PC-Pools leider wieder schließen. Also achtet auf euch und andere, und bleibt gesund!

  • Einführungswochen Oktober 2021

    Liebe Neueingeschriebenen, Wechsler*innen, Masterand*innen und alle Interessierten!

    Wir freuen uns, dass ihr zu uns an die Uni und zu uns auf die Website gefunden habt. Um den Einstieg ins Studium zu erleichtern haben wir ein kleines Programm mit Infoveranstaltungen, Essen und Spaß zusammengestellt. Wir freuen uns euch dort kennenzulernen. Aufgrund der andauernden Coronapandemie werden alle unsere Veranstaltungen in 3G - Geimpft, Genesen, Getestet stattfinden und wir sind auf die Kontaktnachverfolgung via Corona Warnapp angewiesen.

    Einführungsveranstaltungen der Fakultät

    Die Fakultät bietet verschiedene Einführungsveranstaltungen an. Eine Liste der Veranstaltungen findest du hier. Einen generellen Überblick zum Studienstart gibt es hier.

    Spielabend

    Wann? 03.12. 19 Uhr
    Wo? Auf dem FINF Spieleabend Discord: https://discord.gg/rWgcHCHA5V

    Der Spieleabend steht! Dieser findet auf dem oben angegebenen Discord statt. Gespielt werden Among Us, Skribbl, Codenames oder auch jedes andere Spiel auf das du Bock hast. Wir freuen uns auf dich!

    Kommunikationskanäle

    Nichts mehr verpassen was der FSR macht? Schau dir unsere anderen Kanäle und Ressourcen an!

    FSINF Moodlekurs

    Hier bekommst du alle wichtigen Infos geballt in einem Moodlekurs und kannst schnell und unkompliziert Fragen in unseren Foren posten und bekommst (hoffentlich) qualifizierte Antworten! Außerdem findest du im Moodlekurs die Links zu unseren Telegramgruppen!
    https://moodle2.uni-leipzig.de/course/view.php?id=21822

    FSINF Telegram Channel

    Kurz und bündige Updates über unsere wichtigsten Aktivitäten - ohne Geschwurbel, versprochen!
    https://t.me/fsinfLeipzig

    FSINF Twitter

    Folge uns bei Twitter!
    https://twitter.com/fsinfLeipzig

  • Aktuelle Situation im Studienbüro

    Aufgrund technischer Probleme konnte dieser Newsartikel erst am 01.09. veröffentlicht werden. Er stellt die Situation von Anfang Juli 2021 dar.

    In diesem und den letzten Semestern erreichen uns vermehrt Meldungen, dass Anliegen im Studienbüro nur sehr verzögert bearbeitet werden. Wir nehmen uns diesem Problem seit einiger Zeit an, aktuell arbeiten wir mit der Fakultät an einem gemeinsamen Appell an die Universitätsleitung hier endlich durch zusätzliche Stellen Abhilfe zu schaffen. Vorab möchten wir betonen, dass die Mitarbeitenden im Studienbüro unserer Erfahrung nach ihr Bestmögliches geben, um alle Anliegen zu bewältigen. Wir sehen die Versäumnisse in erster Linie beim Rektorat der Universität.

    Zunächst besteht das Problem nicht erst seit Corona. Die Sprechzeiten des Studienbüros sind schon seit einiger Zeit sehr ausgelastet. Dies lag unter Anderem an den großen Jahrgängen vor Einführung des NC für die Bachelorstudiengänge. Abhilfe hat hier lediglich das Sprechzeitensystem verschafft. Hat man einmal einen ganzen Nachmittag vorm Studienbüro gewartet, konnten Anliegen in der Regel gelöst werden. Im Lehrberichtsverfahren [1] 2018 haben sowohl wir als auch die Fakultät berichtet, dass hier dringend eine Aufstockung notwendig ist. Im Gespräch mit dem Prorektor für Bildung, Prof. Dr. Thomas Hofsäß, haben wir dies nochmal mit Nachdruck angebracht. Die versprochene Untersuchung, wie ausgelastet die Studienbüros an den einzelnen Fakultäten bei welchem Betreuungsschlüssel sind, fand bis heute nicht statt.

    Zusätzlich zu dieser Situation kamen dann:

    • Corona, wodurch auf der einen Seite der Modus der Sprechzeiten unmöglich wurde und auf der anderen Seite der Beratungsbedarf gestiegen ist
    • zusätzliche Masterstudiengänge (M.Sc. Digital Humanities im WiSe 18/19, M.Sc. Data Science im SoSe 20). Mehr Studiengänge sorgen für vielfältige Probleme und erhöhen dadurch den Beratungsbedarf. Insbesondere im Master Data Science ist auch das Curriculum noch nicht ganz eingespielt und es muss oft abgeklärt werden ob bestimmte Modulkombinationen möglich sind.
    • unerwartet viele Einschreibungen in die Masterstudiengänge. Durch die neuen Masterstudiengänge und die mittlerweile in den Master strömenden großen Bachelorjahrgänge war das Modulangebot im Master erstmals überlastet. Auch dadurch ist der Beratungsbedarf gestiegen.

    Es ist also offensichtlich, dass die aktuellen Herausforderungen für das Studienbüro allein schon zahlenmäßig nicht vom aktuellen Personal gestemmt werden können. Einzige Abhilfe sind zusätzliche Stellen. Diese können entweder durch die Fakultät mit den der Fakultät zugewiesenen Stellen geschaffen werden, oder das Rektorat muss der Fakultät zu diesem Zweck mehr Stellen zuweisen.

    Im April haben wir gemeinsam mit Herrn Neumann, Leiter des Studienbüros, und Herrn Bogdan, Studiendekan für Informatik, mögliche Lösungen erörtert. Dabei wurde uns geschildert, dass die Fakultät bereits zusätzliche Stellen dem Studienbüro zugewiesen hat. Dies konnte jedoch lediglich die Stellen ablösen, die durch StiL [2] finanziert wurden. Mehr Stellen hat die Fakultät zur Zeit nicht zur Verfügung. Daher scheint uns die einzige Lösung das Rektorat in die Pflicht zu nehmen. Wie eingangs erwähnt wollen wir das mit einem gemeinsamen Appell tun.

    Was könnt ihr tun? Ihr könnt dem Anliegen auf jeden Fall Nachdruck verleihen indem ihr euch bei der Rektorin über die Zustände (und die Probleme, die euch durch die Situation entstehen) beklagt. Da das Problem (wie oben beschrieben) jedoch nicht an den Personen im Studienbüro sondern schlicht an der Stellenausstattung hängt, könnt ihr das gerne ebenfalls betonen. Setzt uns bei entsprechenden Emails gerne immer in CC: fsinf@uni-leipzig.de

    Eure aktuellen Probleme könnt ihr uns auch immer schildern, ohne euch direkt ans Rektorat zu wenden. Falls wir akut Lösungen kennen versuchen wir euch weiterzuhelfen, ansonsten nehmen wir eure Erfahrungen auf um dem Anliegen Nachdruck zu verleihen. Schreibt uns dafür einfach eine Mail an fsinf@uni-leipzig.de

    Fußnoten

    [1] Im Lehrberichtsverfahren gibt die Fakultät eine Einschätzung zur Situation in jedem Studiengang ab. Diese wird von den zuständigen Fachschaftsräten kommentiert. In diesem Rahmen können Probleme benannt und Lösungsansätze diskutiert werden. Das Verfahren sollte eigentlich 2020 wieder laufen, wird jedoch vorraussichtlich erst 2022 wieder stattfinden.

    [2] Studieren in Leipzig (StiL) war ein durch den Qualitätspakt Lehre (externer Link) finanziertes Projekt zur Verbesserung der Lehrqualität. Durch StiL wurden im wesentlichen Hochschuldidaktik-Projekte, studentische sowie wissenschaftliche Hilfskräfte und die sogenannten StiL-Mentor*innen in den Fakultäten finanziert. Eine solche Mentorin war an unserer Fakultät Teil des Studienbüros. Im Gegensatz zu den anderen Überlastpaketen, welche ebenfalls 2020 ausgelaufen sind, wurde der Qualitätspakt Lehre nicht wirklich abgelöst. Die StiL-Mentor*innen müssen, genauso wie die Hilskraft- und Tutor*innenmittel, anderweitig abgelöst werden.