Update (12.02.)

Wir haben mit dem Prüfungsausschuss Informatik nochmal die Regelungen zu Zweitterminen, die erst im Sommersemester stattfinden, geklärt. Die vom Prüfungsausschuss beschlossenen Regelungen gelten für alle Prüfungstermine, die mit Modulen aus dem Wintersemester 21/22 zusammenhängen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Prüfungstermin noch im Wintersemester 21/22 oder erst im Sommerstemester 22 stattfindet. Das bedeutet, dass ihr euch auch von Zweitterminen, die erst im April oder später stattfinden, bis kurz vorher ohne Angabe von Gründen per Mail ans Studienbüro abmelden könnt. Wir haben die Formulierungen weiter unten im Artikel zur Abmeldung von Prüfungsterminen entsprechend angepasst.

Wenn ihr eine Prüfung aktuell gar nicht ablegen wollt, sondern erst im Wintersemester 22/23, könnt ihr euch also einfach von Erst- und Zweittermin abmelden. Dies hat gegenüber der Abmeldung vom Modul den großen Vorteil, dass eure Prüfungsvorleistung erhalten bleibt und ihr im Sommersemester weiterführende Module belegen könnt.

Original (31.01.)

Der Prüfungszeitraum steht bevor und aufgrund der noch immer ungewöhnlichen Situation wurden auch an unserer Fakultät Sonderregelungen durch den Prüfungsausschuss beschlossen und hier veröffentlicht.

Wir wollen im Folgenden die Regelungen um weitere Erklärungen ergänzen, damit ihr einen besseren Überblick über eure Möglichkeiten erhaltet:

Die Prüfungen im anstehenden Prüfungszeitraum werden gemäß Prüfungsordnung in Präsenz geplant. Auf Ersatzprüfungsleistungen bzw. veränderte Prüfungsabläufe nach MÄS kann in der Regel verzichtet werden. In begründeten Fällen können Einzelfallentscheidungen getroffen werden.

Eine Einzelfallentscheidung kann zum Beispiel für eine Klausur getroffen werden, für die so viele Studierende angemeldet sind, dass nicht genug Räume gebucht werden können.

Wenn die Teilnahme an Präsenzprüfungen für euch ein zu großes Risiko darstellt, zum Beispiel aufgrund einer Vorerkrankung, dann können für euch besondere Regelungen getroffen werden. Diese werden auf den individuellen Fall angepasst und können beispielsweise darin bestehen, dass ihr in einem einzelnen eigenen Raum eine Klausur schreiben könnt oder die Prüfung digital abgelegt werden kann. Dafür müsst ihr einen Nachteilsausgleich beim Prüfungsausschuss beantragen, mehr Infos dazu findet ihr hier. Fragen rund um Nachteilsausgleiche könnt ihr am besten den Referent:innen für Inklusion des StuRa stellen, deren Kontaktdaten findet ihr hier.

Abmeldung von Prüfungen ist bis Prüfungsbeginn ohne Nachweis möglich, dies wird als entschuldigtes Fehlen gewertet

  • Abmeldung digital vom Modul (mit Prüfungsabmeldung) im AlmaWeb bis 31.01. danach per Mail an das Studienbüro
  • Abmeldung von einem Prüfungstermin per Email an das Studienbüro
  • Ab 24 h vor der Prüfung auch in Kopie an den Prüfer

Hier ist vor allem der Unterschied zwischen der Abmeldung vom Modul und der Abmeldung vom Prüfungstermin entscheidend:

  • Wenn ihr euch von einem Modul abmeldet, dann müsst ihr keine Prüfungen in dem Modul ablegen und auch keine weiteren Fristen beachten. Allerdings verfallen dann auch alle bisher erbrachten Prüfungsleistungen und Prüfungsvorleistungen. Außerdem gilt dann das Modul als nicht belegt, ihr könnt im folgenden Semester also keine darauf aufbauenden Module belegen. Nach dem 31.01. ist die Modulabmeldung weiterhin möglich, kann aber nicht mehr über Almaweb vorgenommen werden sondern muss per Mail an das Studienbüro erfolgen.
    • Beispiel: Du hast in einem Modul in den Übungsaufgaben (Prüfungsvorleistung) insgesamt 65% erreicht. Damit bist du für die Klausur zugelassen. Jetzt meldest du dich vom Modul ab. Das bedeutet, dass du die Klausur nicht mitschreiben musst. An der Nachklausur kannst du dann aber auch nicht teilnehmen. Die Ergebnisse aus den Übungsaufgaben verfallen. Aufbauende Module in den nächsten Semestern kannst du noch nicht belegen. Wenn du das Modul im nächsten Jahr erneut belegen möchtest, dann musst du dich dafür wieder in Almaweb einschreiben. Die Übungsaufgaben musst du theoretisch erneut lösen. In der Praxis werden in vielen Modulen die Prüfungsvorleistungen aus den Vorjahren anerkannt. Das ist aber nicht immer der Fall.
    • Für die Mail zur Abmeldung vom Modul könnt ihr folgende Vorlage nutzen:

      Hallo,

      Hiermit möchte ich mich vom Modul [Modultitel einfügen] abmelden.

      Viele Grüße
      [Name einfügen]
      [Matrikelnummer einfügen]
      [Studiengang einfügen]

  • Wenn ihr euch von einem Prüfungstermin abmeldet, dann müsst ihr die Prüfung an diesem einen Termin nicht ablegen. Ihr müsst die Prüfung dann aber zum nächstmöglichen Termin ablegen. Das wird in den meisten Fällen der Wiederholungs- bzw. Zweittermin sein. Von diesem Zweittermin könnt ihr euch aber ebenfalls abmelden, auch wenn dieser erst im Sommersemester stattfinden sollte. Prüfungsvorleistungen bleiben erhalten und im nächsten Semester können aufbauende Module belegt werden, auch wenn die Prüfung noch nicht bestanden ist.
    • Beispiel: Du hast in einem Modul in den Übungsaufgaben (Prüfungsvorleistung) insgesamt 65% erreicht. Damit bist du für die Klausur zugelassen. Jetzt meldest du dich von der Klausur ab. Das bedeutet, dass du die Klausur nicht mitschreiben musst. Du wirst automatisch zur Nachklausur angemeldet. Von dieser kannst du dich erneut abmelden, auch wenn sie erst im April oder später stattfinden sollte. Dann wirst du automatisch zur nächsten regulären Klausur im Wintersemester 22/23 angemeldet.
    • Für die Mail zur Abmeldung vom Prüfungstermin könnt ihr folgende Vorlage nutzen:

      Hallo,

      Hiermit möchte ich mich vom Prüfungstermin am [Datum einfügen] im Modul [Modultitel einfügen] abmelden.

      Viele Grüße
      [Name einfügen]
      [Matrikelnummer einfügen]
      [Studiengang einfügen]

Die Mail-Adresse des Studienbüros findet ihr hier, zum Absenden solltet ihr eure studentische Mail-Adresse nutzen.
Unabhängig von den aktuellen Regelungen gilt allgemein, dass wenn ihr eine Prüfung nicht besteht ihr diese spätestens innerhalb eines Jahres wiederholen müsst.

Erfolgt keine Abmeldung werden die Prüfungen normal bewertet, insbesondere erfolgt keine generelle Annullierung von Fehlversuchen (§11 MÄS).

Wir waren bisher leider nicht erfolgreich bei unserem Kampf für Freiversuche in diesem Semester. Daran wird sich wahrscheinlich leider auch nicht nochmal etwas ändern.

Drittprüfungen müssen schriftlich im Studienbüro beantragt werden.

Der Prüfungsausschuss hat angekündigt, aufgrund der fehlenden Freiversuche sehr kulant mit nicht bestandenen Drittversuchen umzugehen. Sollte es bei euch der Fall sein, dass ihr eine Prüfung zum dritten Mal nicht besteht meldet euch gerne bei uns, wir unterstützen euch dann beim weiteren Vorgehen gegenüber dem Prüfungsausschuss.

In den letzten Semestern gab es einige Fälle von Täuschungsversuchen bei Prüfungen. Der Prüfungsausschuss hat in diesen Fällen bisher aufgrund der besonderen Situation sehr kulant entschieden. Die schwerste Sanktion war deshalb die Bewertung der Prüfung mit “nicht bestanden” aber eine gleichzeitige Annullierung des Fehlversuchs. Der Prüfungsausschuss hat uns darum gebeten euch darüber zu informieren, dass Täuschungsversuche in Zukunft allerdings weniger kulant bewertet werden.

Viel Erfolg bei den Prüfungen!