Willkommen beim Fachschaftsrat Informatik

Wir sind die gewählte Vertretung der Studierenden am Institut für Informatik. Aktuelle Termine findest du im Kalender. Unseren Newsletter kannst du hier abonnieren, unseren Jobverteiler für Jobangebote hier.

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News

  • Regelungen zum Prüfungszeitraum WiSe 21/22

    Update (12.02.)

    Wir haben mit dem Prüfungsausschuss Informatik nochmal die Regelungen zu Zweitterminen, die erst im Sommersemester stattfinden, geklärt. Die vom Prüfungsausschuss beschlossenen Regelungen gelten für alle Prüfungstermine, die mit Modulen aus dem Wintersemester 21/22 zusammenhängen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Prüfungstermin noch im Wintersemester 21/22 oder erst im Sommerstemester 22 stattfindet. Das bedeutet, dass ihr euch auch von Zweitterminen, die erst im April oder später stattfinden, bis kurz vorher ohne Angabe von Gründen per Mail ans Studienbüro abmelden könnt. Wir haben die Formulierungen weiter unten im Artikel zur Abmeldung von Prüfungsterminen entsprechend angepasst.

    Wenn ihr eine Prüfung aktuell gar nicht ablegen wollt, sondern erst im Wintersemester 22/23, könnt ihr euch also einfach von Erst- und Zweittermin abmelden. Dies hat gegenüber der Abmeldung vom Modul den großen Vorteil, dass eure Prüfungsvorleistung erhalten bleibt und ihr im Sommersemester weiterführende Module belegen könnt.

    Original (31.01.)

    Der Prüfungszeitraum steht bevor und aufgrund der noch immer ungewöhnlichen Situation wurden auch an unserer Fakultät Sonderregelungen durch den Prüfungsausschuss beschlossen und hier veröffentlicht.

    Wir wollen im Folgenden die Regelungen um weitere Erklärungen ergänzen, damit ihr einen besseren Überblick über eure Möglichkeiten erhaltet:

    Die Prüfungen im anstehenden Prüfungszeitraum werden gemäß Prüfungsordnung in Präsenz geplant. Auf Ersatzprüfungsleistungen bzw. veränderte Prüfungsabläufe nach MÄS kann in der Regel verzichtet werden. In begründeten Fällen können Einzelfallentscheidungen getroffen werden.

    Eine Einzelfallentscheidung kann zum Beispiel für eine Klausur getroffen werden, für die so viele Studierende angemeldet sind, dass nicht genug Räume gebucht werden können.

    Wenn die Teilnahme an Präsenzprüfungen für euch ein zu großes Risiko darstellt, zum Beispiel aufgrund einer Vorerkrankung, dann können für euch besondere Regelungen getroffen werden. Diese werden auf den individuellen Fall angepasst und können beispielsweise darin bestehen, dass ihr in einem einzelnen eigenen Raum eine Klausur schreiben könnt oder die Prüfung digital abgelegt werden kann. Dafür müsst ihr einen Nachteilsausgleich beim Prüfungsausschuss beantragen, mehr Infos dazu findet ihr hier. Fragen rund um Nachteilsausgleiche könnt ihr am besten den Referent:innen für Inklusion des StuRa stellen, deren Kontaktdaten findet ihr hier.

    Abmeldung von Prüfungen ist bis Prüfungsbeginn ohne Nachweis möglich, dies wird als entschuldigtes Fehlen gewertet

    • Abmeldung digital vom Modul (mit Prüfungsabmeldung) im AlmaWeb bis 31.01. danach per Mail an das Studienbüro
    • Abmeldung von einem Prüfungstermin per Email an das Studienbüro
    • Ab 24 h vor der Prüfung auch in Kopie an den Prüfer

    Hier ist vor allem der Unterschied zwischen der Abmeldung vom Modul und der Abmeldung vom Prüfungstermin entscheidend:

    • Wenn ihr euch von einem Modul abmeldet, dann müsst ihr keine Prüfungen in dem Modul ablegen und auch keine weiteren Fristen beachten. Allerdings verfallen dann auch alle bisher erbrachten Prüfungsleistungen und Prüfungsvorleistungen. Außerdem gilt dann das Modul als nicht belegt, ihr könnt im folgenden Semester also keine darauf aufbauenden Module belegen. Nach dem 31.01. ist die Modulabmeldung weiterhin möglich, kann aber nicht mehr über Almaweb vorgenommen werden sondern muss per Mail an das Studienbüro erfolgen.
      • Beispiel: Du hast in einem Modul in den Übungsaufgaben (Prüfungsvorleistung) insgesamt 65% erreicht. Damit bist du für die Klausur zugelassen. Jetzt meldest du dich vom Modul ab. Das bedeutet, dass du die Klausur nicht mitschreiben musst. An der Nachklausur kannst du dann aber auch nicht teilnehmen. Die Ergebnisse aus den Übungsaufgaben verfallen. Aufbauende Module in den nächsten Semestern kannst du noch nicht belegen. Wenn du das Modul im nächsten Jahr erneut belegen möchtest, dann musst du dich dafür wieder in Almaweb einschreiben. Die Übungsaufgaben musst du theoretisch erneut lösen. In der Praxis werden in vielen Modulen die Prüfungsvorleistungen aus den Vorjahren anerkannt. Das ist aber nicht immer der Fall.
      • Für die Mail zur Abmeldung vom Modul könnt ihr folgende Vorlage nutzen:

        Hallo,

        Hiermit möchte ich mich vom Modul [Modultitel einfügen] abmelden.

        Viele Grüße
        [Name einfügen]
        [Matrikelnummer einfügen]
        [Studiengang einfügen]

    • Wenn ihr euch von einem Prüfungstermin abmeldet, dann müsst ihr die Prüfung an diesem einen Termin nicht ablegen. Ihr müsst die Prüfung dann aber zum nächstmöglichen Termin ablegen. Das wird in den meisten Fällen der Wiederholungs- bzw. Zweittermin sein. Von diesem Zweittermin könnt ihr euch aber ebenfalls abmelden, auch wenn dieser erst im Sommersemester stattfinden sollte. Prüfungsvorleistungen bleiben erhalten und im nächsten Semester können aufbauende Module belegt werden, auch wenn die Prüfung noch nicht bestanden ist.
      • Beispiel: Du hast in einem Modul in den Übungsaufgaben (Prüfungsvorleistung) insgesamt 65% erreicht. Damit bist du für die Klausur zugelassen. Jetzt meldest du dich von der Klausur ab. Das bedeutet, dass du die Klausur nicht mitschreiben musst. Du wirst automatisch zur Nachklausur angemeldet. Von dieser kannst du dich erneut abmelden, auch wenn sie erst im April oder später stattfinden sollte. Dann wirst du automatisch zur nächsten regulären Klausur im Wintersemester 22/23 angemeldet.
      • Für die Mail zur Abmeldung vom Prüfungstermin könnt ihr folgende Vorlage nutzen:

        Hallo,

        Hiermit möchte ich mich vom Prüfungstermin am [Datum einfügen] im Modul [Modultitel einfügen] abmelden.

        Viele Grüße
        [Name einfügen]
        [Matrikelnummer einfügen]
        [Studiengang einfügen]

    Die Mail-Adresse des Studienbüros findet ihr hier, zum Absenden solltet ihr eure studentische Mail-Adresse nutzen.
    Unabhängig von den aktuellen Regelungen gilt allgemein, dass wenn ihr eine Prüfung nicht besteht ihr diese spätestens innerhalb eines Jahres wiederholen müsst.

    Erfolgt keine Abmeldung werden die Prüfungen normal bewertet, insbesondere erfolgt keine generelle Annullierung von Fehlversuchen (§11 MÄS).

    Wir waren bisher leider nicht erfolgreich bei unserem Kampf für Freiversuche in diesem Semester. Daran wird sich wahrscheinlich leider auch nicht nochmal etwas ändern.

    Drittprüfungen müssen schriftlich im Studienbüro beantragt werden.

    Der Prüfungsausschuss hat angekündigt, aufgrund der fehlenden Freiversuche sehr kulant mit nicht bestandenen Drittversuchen umzugehen. Sollte es bei euch der Fall sein, dass ihr eine Prüfung zum dritten Mal nicht besteht meldet euch gerne bei uns, wir unterstützen euch dann beim weiteren Vorgehen gegenüber dem Prüfungsausschuss.

    In den letzten Semestern gab es einige Fälle von Täuschungsversuchen bei Prüfungen. Der Prüfungsausschuss hat in diesen Fällen bisher aufgrund der besonderen Situation sehr kulant entschieden. Die schwerste Sanktion war deshalb die Bewertung der Prüfung mit “nicht bestanden” aber eine gleichzeitige Annullierung des Fehlversuchs. Der Prüfungsausschuss hat uns darum gebeten euch darüber zu informieren, dass Täuschungsversuche in Zukunft allerdings weniger kulant bewertet werden.

    Viel Erfolg bei den Prüfungen!

  • Verweigerung von Freiversuchen während einer Pandemie? Nicht mit uns!

    Update (30.01.)

    Der Fakultätsrat hat sich leider gegen unseren Antrag entschieden. Laut einer Einschätzung des Justitiariats sind leider auch die Widersprüche vor dem Prüfungsausschuss nicht zulässig. Damit wird es dieses Semester wahrscheinlich keine Freiversuche geben. Wir danken aber euch allen für euer Engagement und das zahlreiche Erscheinen zur Sitzung des Fakultätsrats.

    Original (14.01.)

    Liebe Studierende,

    Die Prüfungsausschüsse Mathematik und Informatik haben sich gegen die Fortführung der Freiversuchsregelung, die in den vergangenen drei Semestern galt, entschieden. Wir haben dazu hier berichtet. Damit wurde sich bewusst gegen eine Entlastung der Studierenden in pandemiebedingt schwierigen Zeiten entschieden. Stattdessen wurde der psychische Druck weiter erhöht. Aus Sicht des FSR wurde die problematische Situation, in der sich die Studierenden im aktuellen Pandemiesemester befinden, nicht ausreichend beachtet. Wir wollen daher Einspruch gegen diese Entscheidung einlegen, doch dafür brauchen wir eure Unterstützung! Was genau ihr tun könnt findet ihr weiter unten im Artikel.

    Wir haben versucht den Lehrenden an Beispielen zu erklären, welche Einschränkungen im Studium die aktuelle Situation mit sich bringt. Diese gehen weit über die beiden Wochen der Online-Lehre vor bzw. nach den Winterferien hinaus. Studierende, die zum Wohle der Allgemeinheit ihre Kontakte reduzieren, können sich weder mit ihren Lerngruppen treffen noch das Angebot der Bibliotheken und Computerpools nutzen. Viele Kindergärten und Schulen müssen immer wieder wegen Corona Ausbrüchen über längere Zeit schließen. Eltern müssen dann ganztägig ihre Kinder betreuen und haben dadurch oft keine Zeit um an Lehrveranstaltungen teilzunehmen. Und für viele Studierende stellt die Teilnahme an Präsenzveranstaltungen trotz Impfung ein zu großes Infektionsrisiko dar, beispielsweise weil sie selbst oder ihre Angehörigen zu einer Risikogruppe zählen. Außerdem hat die Pandemie beachtliche Auswirkungen auf die psychische Gesundheit vieler Studierender.

    Diese Probleme haben die Lehrenden im Prüfungsausschuss anerkannt. Sie haben auch bestätigt, dass Studierenden keine Nachteile aufgrund der Pandemie entstehen sollen. Trotzdem haben sie sich gegen Freiversuche entschieden. Stattdessen wurden lediglich die Abmeldefristen für Prüfungen verkürzt, denn dies sei laut Aussage der Lehrenden die gerechtere Lösung. Die Studierenden würden nämlich mittlerweile einschätzen können, ob sie aufgrund der Pandemie nicht ausreichend auf eine Prüfung vorbereitet sind und könnten sich dann einfach vorher abmelden. Die Tatsache, dass sich dadurch das Studium unverschuldet um mindestens ein Jahr verlängert, wird damit einfach hingenommen. Dies empfinden wir schlicht als einen Schlag ins Gesicht. Der Hinweis, dass Erst- und Drittsemester diese Einschätzung gar nicht vornehmen können, da sie kein Vergleich zum Studium unter normalen Umständen haben, wurde zudem ignoriert. Laut den Lehrenden sei es außerdem unfair, wenn ein Nichtbestehen annulliert wird, eine schlechte Note aber nicht. Diese Argumentation können wir nicht nachvollziehen, da es sich dabei um vollkommen verschiedene Dinge handelt. Das Annulieren des Nichtbestehens verhindert, dass Studierende unverschuldet exmatrikuliert werden und ist nicht zu vergleichen mit der Möglichkeit, durch Annulierung einer schlechten Note bereits bestandene Prüfungen zu wiederholen.

    Damit hat die Verweigerung von Freiversuchen den Effekt, dass sich Studierende, die ohne eigenes Verschulden pandemiebedingt nicht ausreichend auf eine Prüfung vorbereitet sind, eine folgenschwere Entscheidung treffen müssen. Entweder sie melden sich von der Prüfung ab, sodass sich ggf. ihr Studium um ein Jahr verlängert. Oder sie nehmen trotzdem an der Prüfung teil und riskieren einen Fehlversuch, der in einer Exmatrikulatuion münden kann. Dies erhöht nicht nur den psychischen Druck enorm, sondern stellt nach Ansicht des FSR eine Verletzung der grundgesetzlich gewährleisteten Berufsfreiheit und Chancengleichheit dar. Dafür möchten wir auf die Antwort des sächsischen Wissenschaftsministeriums auf eine kleine Anfrage der Abgeordneten Anna Gorskih (DIE LINKE) zum Thema Freiversuche an sächsischen Hochschulen verweisen, welche ihr hier findet. Dort wird die Einführung der Freiversuche in den vergangenen Semestern wie folgt begründet:

    Im Hinblick auf die grundgesetzlich gewährleistete Berufsfreiheit (Artikel 12 Absatz 1 GG) und Chancengleichheit (Artikel 3 Absatz 1 GG) ist das Prüfungsverfahren so zu gestalten, dass die materiellen Rechte des Prüflings auf Chancengleichheit und Fairness geschützt werden. Die Hochschulen haben den mit Artikel 12 Absatz 1 GG verbürgten Anspruch der Studierenden auf Prüfung mit dem Ziel eines entsprechenden Abschlusses erfüllt und dabei das Prüfungsverfahren so geregelt, dass pandemie-bedingte Nachteile (Distanzlehre, fehlender Zugang zu Lehr- und Lernressourcen, psychische Beeinträchtigungen usw.) vermieden bzw. ausgeglichen wurden.

    Die dort beschriebenen pandemiebedingte Nachteile bestehen dieses Semester ganz eindeutig ebenfalls, und die bisher beschlossenen Regelungen reichen nicht aus, um sie auszugleichen. Es hat sich außerdem gezeigt, dass Freiversuche keine negativen Auswirkungen auf die Anzahl der Prüfungsteilnahmen oder den Anteil der bestandenen Prüfungen hat. Deshalb wird der FSR die in den Prüfungsausschüssen getroffene Entscheidung nicht auf sich beruhen lassen. Als ersten Schritt werden wir einen entsprechenden Antrag auf Wiedereinführung der Freiversuche zur nächsten Sitzung des Fakultätsrats am 24.01. einbringen. Hier kommt eure Unterstützung ins Spiel:

    Die Sitzung des Fakultätsrats findet fakultätsöffentlich statt. Das heißt auch ihr könnt der Sitzung beiwohnen, euch anhören wie die Fakultät mit ihrer Verantwortung umgeht und mit eurer Anwesenheit ein Statement setzen. Die Sitzung findet am 24.01. um 17 Uhr via BigBlueButton statt. Einen Link werden wir im Vorfeld an dieser Stelle veröffentlichen.

    Außerdem wollen wir den Lehrenden vor Augen führen, mit welchen Problemen ihr im aktuellen Pandemiesemester zu kämpfen habt und welche Auswirkung die Verweigerung von Freiversuchen auf euch hat. Schreibt dazu eine Mail an die Verantwortlichen der Fakultät und verschafft eurer Situation Gehör! Die Stimmen Einzelner können vielleicht ignoriert werden, der Aufschrei Vieler nicht. Teilt den Aufruf daher gerne mit euren Kommiliton:innen.

    Eure Mail richtet ihr am besten an Dekan Prof. Middendorf, Studiendekan Prof. Bogdan und den Vorsitzenden des Prüfungsausschuss Informatik Prof. Stadler. Die Mailadressen findet ihr hier und hier. Bitte setzt uns in CC, damit wir einen Überblick erhalten und eure Anliegen gebündelt vortragen können (fsinf@uni-leipzig.de). Wenn ihr ebenfalls eure grundgesetzlich gewährleistete Berufsfreiheit und Chancengleichheit verletzt seht könnt ihr das auch gerne in die Mail mit aufnehmen. Ansonsten schildert ihr einfach, warum ihr dieses Semester nicht so studieren könnt, wie es unter normalen Umständen ohne Pandemie möglich wäre und was ihr von der Entscheidung gegen Freiversuche haltet.

    Wenn ihr lieber anonym bleiben wollt könnt ihr die Mail auch nur an uns schicken, wir leiten sie dann anonymisiert weiter.

    Wir sind gespannt, von euch zu hören!

    Ihr habt außerdem jederzeit die Möglichkeit, gegen eine für euch belastende Entscheidung des Prüfungsausschuss Widerspruch einzulegen. Dies gilt ebenfalls für die Entscheidung gegen Freiversuche. Schickt dazu euren Widerspruch per Brief an den Prüfungsausschuss Informatik, die Anschrift findet ihr hier. Der Widerspruch könnte wie folgt formuliert sein, die kursiven Stellen solltet ihr durch die für euch persönlich zutreffenden Angaben ersetzen.

    Prüfungsausschuss Studiengänge Informatik

    Fakultät für Mathematik und Informatik
    Augustusplatz 10
    04109 Leipzig

    Sehr geehrter Prüfungsausschuss,
    sehr geehrter Vorsitzender Prof. Dr. Stadler,

    hiermit lege ich gemäß §24 (2) der Prüfungsordnung für den B.Sc. Informatik von 2016 Widerspruch gegen Ihre belastende Entscheidung vom 07.01.2022 ein, im Wintersemester 2021/22 keine Annullierung nichtbestandener Prüfungs(vor)leistungen vorzunehmen. Gemäß §11 der Manteländerungssatzung der Fakultät für Mathematik und Informatik gilt die Annulierung nichtbestandener Prüfungs(vor)leistungen, sobald der zuständige Prüfungsausschuss eine Beeinträchtigung von Prüfungen oder Lehrveranstaltungen feststellt. Eine Beeinträchtigung der Lehrveranstaltungen fand und findet statt. Dies ergibt sich schon durch Präsenzlehre mit voll besetzten Räumen trotz sehr hoher Inzidenzen im Herbst 2021 (wodurch eine Teilnahme nicht uneingeschränkt möglich war) und die mehrfachen Wechsel der Lehrformate. Eine Teilnahme am Lehrbetrieb ohne Einschränkungen ist so kaum möglich. Ich erbitte außerdem eine Prüfung und Würdigung aller relevanten Einschränkungen während des WiSe 2021/22. Für die nächsten Wochen ist eine Verbesserung der Pandemiesituation nicht zu erwarten. Entgegen der Realität haben Sie als Prüfungsausschuss keine Beeinträchtigung im Sinne von §11 MÄS festgestellt. Dadurch kann ich meine Prüfungen in diesem Semester und damit mein Studium nicht im Sinne der beschlossenen und veröffentlichten Prüfungs- und Studienordnungen sowie der Manteländerungssatzung wahrnehmen, wodurch meine grundgesetzlich gewährleistete Berufsfreiheit (Artikel 12 Abs. 1 GG) gefährdet wird.

    Sollte dem Widerspruch nicht stattgegeben werden kann ich den Rechtsweg nicht ausschließen. Über den weiteren Verlauf erbitte ich Unterrichtung.

    Verbindliche Grüße
    Vorname Nachname

  • Prüfungsmodalitäten im WiSe 2021/22

    Update 07.01.

    Die Prüfungsausschüsse Mathematik und Informatik haben in Ihrer heutigen gemeinsamen Sitzung die folgenden Regelungen für den anstehenden Prüfungszeitraum beschlossen:

    • Die Prüfungen im anstehenden Prüfungszeitraum werden gemäß Prüfungsordnung in Präsenz geplant. Auf Ersatzprüfungsleistungen bzw. veränderte Prüfungsabläufe nach MÄS kann in der Regel verzichtet werden. In begründeten Fällen können Einzelfallentscheidungen getroffen werden.
    • Abmeldung von Prüfungen ist bis Prüfungsbeginn ohne Nachweis möglich, dies wird als entschuldigtes Fehlen gewertet
      • Abmeldung digital im AlmaWeb bis 31.01.
      • Danach formlos per Email an das Studienbüro
      • Ab 24 h vor der Prüfung auch in Kopie an den Prüfer
    • Erfolgt keine Abmeldung werden die Prüfungen normal bewertet, insbesondere erfolgt keine generelle Annullierung von Fehlversuchen (§11 MÄS). Die Regelungen wurden aus der aktuellen Lage heraus beschlossen. Sollten sich Vorgaben des Landes oder der Hochschule ändern, oder es zu dramatischen Veränderungen im Infektionsgeschehen kommen, könnten auch kurzfristig noch anderslautende Regelungen getroffen werden.

    Quelle: Homepage der Fakultät

    Wichtige Ergänzung: Es handelt sich hierbei formal um die Abmeldung vom Prüfungstermin und nicht vom Modul, ähnlich wie bei einer Krankschreibung, nur ohne einen Nachweis. Das Prüfungsverfahren wird wie gewohnt fortgesetzt, beispielsweise bleiben bestandene Prüfungsvorleistungen bestehen und die Prüfung muss wie üblich innerhalb eines Jahres wiederholt werden.

    Wir sind sehr enttäuscht darüber, dass sich die Prüfungsausschüsse der Fakultät gegen die erneute Einführung von Freiversuchen entschieden haben. Damit wurde sich bewusst gegen eine Entlastung der Studierenden in pandemiebedingt schwierigen Zeiten entschieden. Stattdessen wurde der psychische Druck weiter erhöht. Aus Sicht des FSR wurde die problematische Situation, in der sich die Studierenden im aktuellen Pandemiesemester befinden, nicht ausreichend beachtet. Wir wollen die Entscheidung deshalb nicht auf sich beruhen lassen, sondern setzen uns weiterhin für Freiversuche ein. Wir planen gerade das weitere Vorgehen, nähere Informationen dazu folgen in Kürze.

    Stand 05.01.

    Liebe Studierende,

    da die Regelungen zu Prüfungen in diesem Semester an den verschiedenen Fakultäten sehr unterschiedlich ausfallen, wollen wir euch einen Überblick über den aktuellen Stand an unserer Fakultät geben.

    Der Senat hat am 7. Dezember folgende Empfehlungen gegenüber den Fakultäten ausgesprochen:

    1. Die Prüfungsausschüsse, Fakultäten und die zentralen Einrichtungen mit Lehre befassen sich (sofern noch nicht geschehen) zeitnah mit den Krisenfallregelungen der Manteländerungssatzungen (u.a. Annullierung von Prüfungsleistungen) und führen eine Beschlusslage herbei. Das Ergebnis pro Einrichtung soll bis zum 13.01.2022 an den Prorektor Bildung und Internationales übermittelt werden.
    2. Die Abmeldefristen von Prüfungen sind auf 2 Wochen zu verkürzen

    Der Prüfungsausschuss der Informatik wird am Freitag, den 07.01. zusammen mit dem Prüfungsausschuss der Mathematik über die Feststellung des Krisenfalls beraten. Zum einen wird entschieden, ob Prüfungen erneut online und nach den Definitionen der Manteländerungssatzung durchgeführt werden müssen. Außerdem wird darüber entschieden, ob dieses Semester wieder die Regelungen zu Freiversuchen (bzw. der Annullierung nicht bestandener Prüfungsleistungen) eingeführt werden. Die beiden Entscheidungen können an unserer Fakultät gemäß Manteländerungssatzung unabhängig voneinander getroffen werden.

    Wir gehen fest davon aus, dass zumindest die Regelungen zu Freiversuchen wieder eingeführt werden. Eine andere Entscheidung wäre angesichts der aktuellen Beeinträchtigung der Lehre und der pandemischen Situation nicht zu rechtfertigen. Die Entscheidung zu den online Prüfungen ist hingegen noch offen.

    In jedem Fall werden die Abmeldefristen von Prüfungen verkürzt. Die bisher geltende Frist zum 10.01. wird also verschoben. Wir empfehlen euch daher, euch jetzt noch nicht von Prüfungen abzumelden sondern zumindest noch die Sitzung am Freitag abzuwarten. Falls ihr euch in der Annahme, es gäbe keine Freiversuche mehr, bereits von Prüfungen abgemeldet habt, könnt ihr euch gerne bei uns melden. Wir kümmern uns dann darum, dass ihr die Prüfungen trotzdem mitschreiben könnt.

    Der Fachschaftsrat hat sich bereits im Dezember aktiv dafür eingesetzt, dass die alternativlose Entscheidung zur Einführung der Freiversuche deutlich eher getroffen wird. Wir halten es für sehr unverantwortlich der psychischen Gesundheit der Studierenden gegenüber, mit einer so wichtigen Entscheidung bis kurz vor die Prüfungsphase zu warten. Wir sind damit aber sowohl im Prüfungsausschuss als auch im Fakultätsrat auf großen Widerstand gestoßen. Wir hoffen daher sehr, dass in der kommenden Sitzung der Prüfungsausschüsse die richtigen Entscheidungen zum Wohle der Studierenden getroffen werden.

  • Update zu Corona-Maßnahmen in den PC-Pools

    Der Fakultätsrat lässt darauf hinweisen, dass in allen PC-Pools Maskenpflicht und Abstandsregeln einzuhalten sind (auch am Arbeitsplatz). Falls diese Regelungen in den nächsten Wochen nicht eingehalten werden sollten, müssen die PC-Pools leider wieder schließen. Also achtet auf euch und andere, und bleibt gesund!

  • Einführungswochen Oktober 2021

    Liebe Neueingeschriebenen, Wechsler*innen, Masterand*innen und alle Interessierten!

    Wir freuen uns, dass ihr zu uns an die Uni und zu uns auf die Website gefunden habt. Um den Einstieg ins Studium zu erleichtern haben wir ein kleines Programm mit Infoveranstaltungen, Essen und Spaß zusammengestellt. Wir freuen uns euch dort kennenzulernen. Aufgrund der andauernden Coronapandemie werden alle unsere Veranstaltungen in 3G - Geimpft, Genesen, Getestet stattfinden und wir sind auf die Kontaktnachverfolgung via Corona Warnapp angewiesen.

    Einführungsveranstaltungen der Fakultät

    Die Fakultät bietet verschiedene Einführungsveranstaltungen an. Eine Liste der Veranstaltungen findest du hier. Einen generellen Überblick zum Studienstart gibt es hier.

    Spielabend

    Wann? 03.12. 19 Uhr
    Wo? Auf dem FINF Spieleabend Discord: https://discord.gg/rWgcHCHA5V

    Der Spieleabend steht! Dieser findet auf dem oben angegebenen Discord statt. Gespielt werden Among Us, Skribbl, Codenames oder auch jedes andere Spiel auf das du Bock hast. Wir freuen uns auf dich!

    Kommunikationskanäle

    Nichts mehr verpassen was der FSR macht? Schau dir unsere anderen Kanäle und Ressourcen an!

    FSINF Moodlekurs

    Hier bekommst du alle wichtigen Infos geballt in einem Moodlekurs und kannst schnell und unkompliziert Fragen in unseren Foren posten und bekommst (hoffentlich) qualifizierte Antworten! Außerdem findest du im Moodlekurs die Links zu unseren Telegramgruppen!
    https://moodle2.uni-leipzig.de/course/view.php?id=21822

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