Verweigerung von Freiversuchen während einer Pandemie? Nicht mit uns!
Update (30.01.)
Der Fakultätsrat hat sich leider gegen unseren Antrag entschieden. Laut einer Einschätzung des Justitiariats sind leider auch die Widersprüche vor dem Prüfungsausschuss nicht zulässig. Damit wird es dieses Semester wahrscheinlich keine Freiversuche geben. Wir danken aber euch allen für euer Engagement und das zahlreiche Erscheinen zur Sitzung des Fakultätsrats.
Original (14.01.)
Liebe Studierende,
Die Prüfungsausschüsse Mathematik und Informatik haben sich gegen die Fortführung der Freiversuchsregelung, die in den vergangenen drei Semestern galt, entschieden. Wir haben dazu hier berichtet. Damit wurde sich bewusst gegen eine Entlastung der Studierenden in pandemiebedingt schwierigen Zeiten entschieden. Stattdessen wurde der psychische Druck weiter erhöht. Aus Sicht des FSR wurde die problematische Situation, in der sich die Studierenden im aktuellen Pandemiesemester befinden, nicht ausreichend beachtet. Wir wollen daher Einspruch gegen diese Entscheidung einlegen, doch dafür brauchen wir eure Unterstützung! Was genau ihr tun könnt findet ihr weiter unten im Artikel.
Wir haben versucht den Lehrenden an Beispielen zu erklären, welche Einschränkungen im Studium die aktuelle Situation mit sich bringt. Diese gehen weit über die beiden Wochen der Online-Lehre vor bzw. nach den Winterferien hinaus. Studierende, die zum Wohle der Allgemeinheit ihre Kontakte reduzieren, können sich weder mit ihren Lerngruppen treffen noch das Angebot der Bibliotheken und Computerpools nutzen. Viele Kindergärten und Schulen müssen immer wieder wegen Corona Ausbrüchen über längere Zeit schließen. Eltern müssen dann ganztägig ihre Kinder betreuen und haben dadurch oft keine Zeit um an Lehrveranstaltungen teilzunehmen. Und für viele Studierende stellt die Teilnahme an Präsenzveranstaltungen trotz Impfung ein zu großes Infektionsrisiko dar, beispielsweise weil sie selbst oder ihre Angehörigen zu einer Risikogruppe zählen. Außerdem hat die Pandemie beachtliche Auswirkungen auf die psychische Gesundheit vieler Studierender.
Diese Probleme haben die Lehrenden im Prüfungsausschuss anerkannt. Sie haben auch bestätigt, dass Studierenden keine Nachteile aufgrund der Pandemie entstehen sollen. Trotzdem haben sie sich gegen Freiversuche entschieden. Stattdessen wurden lediglich die Abmeldefristen für Prüfungen verkürzt, denn dies sei laut Aussage der Lehrenden die gerechtere Lösung. Die Studierenden würden nämlich mittlerweile einschätzen können, ob sie aufgrund der Pandemie nicht ausreichend auf eine Prüfung vorbereitet sind und könnten sich dann einfach vorher abmelden. Die Tatsache, dass sich dadurch das Studium unverschuldet um mindestens ein Jahr verlängert, wird damit einfach hingenommen. Dies empfinden wir schlicht als einen Schlag ins Gesicht. Der Hinweis, dass Erst- und Drittsemester diese Einschätzung gar nicht vornehmen können, da sie kein Vergleich zum Studium unter normalen Umständen haben, wurde zudem ignoriert. Laut den Lehrenden sei es außerdem unfair, wenn ein Nichtbestehen annulliert wird, eine schlechte Note aber nicht. Diese Argumentation können wir nicht nachvollziehen, da es sich dabei um vollkommen verschiedene Dinge handelt. Das Annulieren des Nichtbestehens verhindert, dass Studierende unverschuldet exmatrikuliert werden und ist nicht zu vergleichen mit der Möglichkeit, durch Annulierung einer schlechten Note bereits bestandene Prüfungen zu wiederholen.
Damit hat die Verweigerung von Freiversuchen den Effekt, dass sich Studierende, die ohne eigenes Verschulden pandemiebedingt nicht ausreichend auf eine Prüfung vorbereitet sind, eine folgenschwere Entscheidung treffen müssen. Entweder sie melden sich von der Prüfung ab, sodass sich ggf. ihr Studium um ein Jahr verlängert. Oder sie nehmen trotzdem an der Prüfung teil und riskieren einen Fehlversuch, der in einer Exmatrikulatuion münden kann. Dies erhöht nicht nur den psychischen Druck enorm, sondern stellt nach Ansicht des FSR eine Verletzung der grundgesetzlich gewährleisteten Berufsfreiheit und Chancengleichheit dar. Dafür möchten wir auf die Antwort des sächsischen Wissenschaftsministeriums auf eine kleine Anfrage der Abgeordneten Anna Gorskih (DIE LINKE) zum Thema Freiversuche an sächsischen Hochschulen verweisen, welche ihr hier findet. Dort wird die Einführung der Freiversuche in den vergangenen Semestern wie folgt begründet:
Im Hinblick auf die grundgesetzlich gewährleistete Berufsfreiheit (Artikel 12 Absatz 1 GG) und Chancengleichheit (Artikel 3 Absatz 1 GG) ist das Prüfungsverfahren so zu gestalten, dass die materiellen Rechte des Prüflings auf Chancengleichheit und Fairness geschützt werden. Die Hochschulen haben den mit Artikel 12 Absatz 1 GG verbürgten Anspruch der Studierenden auf Prüfung mit dem Ziel eines entsprechenden Abschlusses erfüllt und dabei das Prüfungsverfahren so geregelt, dass pandemie-bedingte Nachteile (Distanzlehre, fehlender Zugang zu Lehr- und Lernressourcen, psychische Beeinträchtigungen usw.) vermieden bzw. ausgeglichen wurden.
Die dort beschriebenen pandemiebedingte Nachteile bestehen dieses Semester ganz eindeutig ebenfalls, und die bisher beschlossenen Regelungen reichen nicht aus, um sie auszugleichen. Es hat sich außerdem gezeigt, dass Freiversuche keine negativen Auswirkungen auf die Anzahl der Prüfungsteilnahmen oder den Anteil der bestandenen Prüfungen hat. Deshalb wird der FSR die in den Prüfungsausschüssen getroffene Entscheidung nicht auf sich beruhen lassen. Als ersten Schritt werden wir einen entsprechenden Antrag auf Wiedereinführung der Freiversuche zur nächsten Sitzung des Fakultätsrats am 24.01. einbringen. Hier kommt eure Unterstützung ins Spiel:
Die Sitzung des Fakultätsrats findet fakultätsöffentlich statt. Das heißt auch ihr könnt der Sitzung beiwohnen, euch anhören wie die Fakultät mit ihrer Verantwortung umgeht und mit eurer Anwesenheit ein Statement setzen. Die Sitzung findet am 24.01. um 17 Uhr via BigBlueButton statt. Einen Link werden wir im Vorfeld an dieser Stelle veröffentlichen.
Außerdem wollen wir den Lehrenden vor Augen führen, mit welchen Problemen ihr im aktuellen Pandemiesemester zu kämpfen habt und welche Auswirkung die Verweigerung von Freiversuchen auf euch hat. Schreibt dazu eine Mail an die Verantwortlichen der Fakultät und verschafft eurer Situation Gehör! Die Stimmen Einzelner können vielleicht ignoriert werden, der Aufschrei Vieler nicht. Teilt den Aufruf daher gerne mit euren Kommiliton:innen.
Eure Mail richtet ihr am besten an Dekan Prof. Middendorf, Studiendekan Prof. Bogdan und den Vorsitzenden des Prüfungsausschuss Informatik Prof. Stadler. Die Mailadressen findet ihr hier und hier. Bitte setzt uns in CC, damit wir einen Überblick erhalten und eure Anliegen gebündelt vortragen können (fsinf@uni-leipzig.de). Wenn ihr ebenfalls eure grundgesetzlich gewährleistete Berufsfreiheit und Chancengleichheit verletzt seht könnt ihr das auch gerne in die Mail mit aufnehmen. Ansonsten schildert ihr einfach, warum ihr dieses Semester nicht so studieren könnt, wie es unter normalen Umständen ohne Pandemie möglich wäre und was ihr von der Entscheidung gegen Freiversuche haltet.
Wenn ihr lieber anonym bleiben wollt könnt ihr die Mail auch nur an uns schicken, wir leiten sie dann anonymisiert weiter.
Wir sind gespannt, von euch zu hören!
Ihr habt außerdem jederzeit die Möglichkeit, gegen eine für euch belastende Entscheidung des Prüfungsausschuss Widerspruch einzulegen. Dies gilt ebenfalls für die Entscheidung gegen Freiversuche. Schickt dazu euren Widerspruch per Brief an den Prüfungsausschuss Informatik, die Anschrift findet ihr hier. Der Widerspruch könnte wie folgt formuliert sein, die kursiven Stellen solltet ihr durch die für euch persönlich zutreffenden Angaben ersetzen.
Prüfungsausschuss Studiengänge Informatik
Fakultät für Mathematik und Informatik
Augustusplatz 10
04109 Leipzig
Sehr geehrter Prüfungsausschuss,
sehr geehrter Vorsitzender Prof. Dr. Stadler,
hiermit lege ich gemäß §24 (2) der Prüfungsordnung für den B.Sc. Informatik von 2016 Widerspruch gegen Ihre belastende Entscheidung vom 07.01.2022 ein, im Wintersemester 2021/22 keine Annullierung nichtbestandener Prüfungs(vor)leistungen vorzunehmen. Gemäß §11 der Manteländerungssatzung der Fakultät für Mathematik und Informatik gilt die Annulierung nichtbestandener Prüfungs(vor)leistungen, sobald der zuständige Prüfungsausschuss eine Beeinträchtigung von Prüfungen oder Lehrveranstaltungen feststellt. Eine Beeinträchtigung der Lehrveranstaltungen fand und findet statt. Dies ergibt sich schon durch Präsenzlehre mit voll besetzten Räumen trotz sehr hoher Inzidenzen im Herbst 2021 (wodurch eine Teilnahme nicht uneingeschränkt möglich war) und die mehrfachen Wechsel der Lehrformate. Eine Teilnahme am Lehrbetrieb ohne Einschränkungen ist so kaum möglich. Ich erbitte außerdem eine Prüfung und Würdigung aller relevanten Einschränkungen während des WiSe 2021/22. Für die nächsten Wochen ist eine Verbesserung der Pandemiesituation nicht zu erwarten. Entgegen der Realität haben Sie als Prüfungsausschuss keine Beeinträchtigung im Sinne von §11 MÄS festgestellt. Dadurch kann ich meine Prüfungen in diesem Semester und damit mein Studium nicht im Sinne der beschlossenen und veröffentlichten Prüfungs- und Studienordnungen sowie der Manteländerungssatzung wahrnehmen, wodurch meine grundgesetzlich gewährleistete Berufsfreiheit (Artikel 12 Abs. 1 GG) gefährdet wird.
Sollte dem Widerspruch nicht stattgegeben werden kann ich den Rechtsweg nicht ausschließen. Über den weiteren Verlauf erbitte ich Unterrichtung.
Verbindliche Grüße
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