Mittlerweile hat sich einiges getan was Prüfungen im Sommersemester angeht. In diesem Newsartikel geben wir einen Überblick über die relevanten Infos für euch und wie wir euch aktuell helfen können. Die meisten Infos findet ihr auf der Seite der Uni hier: https://www.uni-leipzig.de/universitaet/service/informationen-zum-coronavirus/studierende/ Falls etwas dort nicht zu finden ist, wird das hier explizit aufgeführt. Aktuelle Informationen wurden außerdem am 09.06. per Email an alle Studierenden geschickt.

Nichtbestandene Prüfungsversuche in diesem Sommersemester werden annuliert. Das heißt die Fristen für Zweit bzw. Drittversuche sind in diesem Semester praktisch ausgesetzt. Diese Info steht noch nicht auf der Uniseite. In internen verbindlichen Leitlinien des Rektorats zu Prüfungsverfahren wurde dies zwar festgelegt, aber erst heute über den Student*innenverteiler per Email öffentlich gemacht.

Es gibt eine Nichtanrechnung des Sommersemesters auf die Regelstudienzeit. Per Antrag kann die Nichtanrechnung des Sommersemesters auf die Regelstudienzeit beantragt werden. Ihr könnt damit trotzdem ganz normal Leistungen abglegen und in Module eingeschrieben sein wie sonst. Lediglich die Zahl der Fachsemester auf eurer Immatrikulationsbescheinigung wird verringert. Eine Anleitung zur Beantragung findet ihr hier: https://www.uni-leipzig.de/studium/im-studium/informationen-zur-regelstudienzeit/ Durch den Antrag habt ihr zum Beispiel ein Semester länger Zeit bevor Langzeit- oder Zweitstudiengebühren anfallen. Arbeitsverhältnisse als Werkstudent*in, SHK oder WHK sollten von der Nichtanrechnung nicht betroffen sein. Achtung: Dies heißt nicht dass sich euer BAföG-Anspruch automatisch verlängert!

Eine Immatrikulation in den Master ohne fertigen Bachelor ist möglich. Ihr benötigt dafür am Ende des Sommersemesters mind. 150 Leistungspunkte und könnt dann ein Semester lang im Master studieren und den Bachelor abschließen.

Es können von der Prüfungsordnung abweichende Prüfungsformen Anwendung finden. Dafür muss der Prüfungsausschuss zustimmen (in dem sitzen wir mit einem stud. Mitglied). An unserem Institut ist das bisher in 5 Modulen passiert. Teilweise ersetzt die Prüfungsvorleistung oder eine Teilleistung die eigentliche Klausur. In mehreren Modulen werden Open-Book-Onlineklausuren durchgeführt. Um zu wissen ob eure Module von einer Änderung betroffen sind achtet auf aktuelle Mitteilungen oder fragt eure Dozierenden oder Übungsleitenden.

Wir arbeiten daran die Klausurenphase für die Studierenden so fair wie möglich zu begleiten. Dabei werden uns sicherlich neue Probleme begegnen: Online-Klausuren sind neues Terrain was zum Beispiel Betrugsversuche angeht, und auch die Fairness bei den neuen Prüfungsformen ist nicht gewährleistet. Falls ihr Probleme feststellt wendet euch gerne an uns und wir unterstützen euch.

Außerdem sind die Mitglieder des Prüfungsausschuss (incl. des stud. Mitglieds) berechtigt Prüfungen beizuwohnen. Das muss 14 Tage vorher angekündigt werden. Falls ihr also das Gefühl habt ihr wollt eine neutrale Beobachtung eurer Klausur: Meldet euch bei uns, wir begleiten euch gerne. Dies gilt übrigens nicht nur für dieses Sommersemester sondern immer.