Wurde Ende September 2012 mit den Stimmen von FDP, CDU und NPD im sächsischen Landtag faktisch abgeschafft. Seitdem können Studierende ab dem zweiten Semester aus der verfassten Studierendenschaft austreten. Wir empfehlen euch, dies nicht zu tun.
Die verfasste Student_innenschaft
Nach dem sächsischen Hochschulgesetz bilden die Student_innen einer Hochschule die Student_innenschaft. Die Student_innenschaft hat das Recht auf Selbstverwaltung.
Die Student_innenschaft hat folgende Aufgaben:
- die Wahrnehmung der hochschulpolitischen, hochschulinternen, sozialen und kulturellen Belange der Student_innen,
- die Unterstützung der wirtschaftlichen und sozialen Selbsthilfe der Student_innen,
- die Förderung des freiwilligen Student_innensports, unbeschadet der Zuständigkeit der Hochschule,
- die Pflege der überregionalen und internationalen Student_innenbeziehungen,
- die Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins der Student_innen.
Organe der StudentInnenschaft sind der StudentInnenRat (StuRa) sowie die Fachschaftsräte. Der StuRa vertrtitt die Student_innen im Rahmen der oben genannten Aufgaben (siehe auch sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz §§24-30).
Student_innenRat (StuRa)
Der StuRa ist eure zentrale Anlaufstelle bei Problemen, die nicht studiengangsspezifisch sind, insbesondere bei Fragen zur Hochschulpolitik, zum BAföG, zu umweltpolitischen und vielen weiteren Themen. Das zentrale Gremium des StuRa der Uni Leipzig ist das Plenum, das in der Regel alle zwei Wochen dienstags um 19:15 Uhr stattfindet.
Weitere Informationen gibts unter stura.uni-leipzig.de.
Dein Fachschaftsrat
Der Fachschaftsrat (FSR) Informatik ist die gesetzlich vorgesehene Interessenvertretung der Studierenden am Institut für Informatik der Uni Leipzig. Seine Mitglieder werden jährlich gewählt, in der Regel im Mai oder Juni. Die Amtszeit dauert von Anfang Oktober des einen bis Ende September des nächsten Jahres. Ihr könnt euch natürlich auch einbringen, ohne gewählt zu sein: Kommt einfach zu einer Sitzung vorbei.
Der Fachschaftsrat entsendet Vertreter_innen in mehrere Gremien, darunter in das Plenum des Student_innenRates, in den Prüfungsausschuss, in die Studienkommission und in die Berufungskommissionen.
Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss ist ein Gremium auf Fakultätsebene, das heißt jede Fakultät hat einen Prüfungsausschuss. Er ist für alle zur Fakultät gehörenden Institute zuständig. Sein Aufgabenbereich umfasst alles, was mit Prüfungen und Abschlussarbeiten zu tun hat. Es ist zum Beispiel seine Aufgabe, über Anträge auf Fristverlängerung bei der Abschlussarbeit zu entscheiden, Einsprüche gegen die Benotung von Abschlussarbeiten zu prüfen, Rücktritte von Prüfungen zu gewähren bzw. abzulehnen, Prüfer_innenlisten zu erstellen und die Prüfungsstatistik zu führen, anhand derer er Vorschläge für Stipendien aussprechen kann. Außerdem befasst er sich mit Betrugsfällen und ist für die Einhaltung der Studien- und Prüfungsordnungen zuständig.
In der Praxis werden fast alle Aufgaben vom Vorsitzenden des Prüfungsausschuss wahrgenommen. Lediglich Widersprüche werden tatsächlich vom gesamten Prüfungsausschuss behandelt.
Ein Mitglied sowie ein stellvertretendes Mitglied werden vom Fachschaftsrat vorgeschlagen und vom Fakultätsrat gewählt. Dieses hilft euch auch gerne bei Problemen mit dem Prüfungsausschuss oder beim schreiben von Widersprüchen.
Studienkommission
(2) Der Fakultätsrat bestellt für jeden Studiengang im Benehmen mit dem zuständigen Fachschaftsrat eine Studienkommission, der eigenständig Lehrende, in Kunsthochschulen auch weitere Lehrende und Studenten paritätisch angehören. 2Das Nähere regelt die Hochschule durch Ordnung. 3Für fakultätsübergreifende Studiengänge bestimmt das Rektorat, an welcher Fakultät die Studienkommission eingerichtet wird. 4Ihr gehören Mitglieder der beteiligten Fakultäten an.
(3) Die Studienkommission berät den Dekan bei der Organisation des Lehr- und Studienbetriebes. Sie ist vor der Erstellung und Änderung der Studien- und der Prüfungsordnung anzuhören. Sie muss zusammentreten, wenn ein Drittel ihrer Mitglieder dies verlangt. Sie besitzt bezüglich ihrer Aufgaben ein Initiativrecht im Fakultätsrat. 5Ihre Beschlüsse zur Organisation des Lehr- und Studienbetriebes sind bindend, sofern der Fakultätsrat nicht mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder etwas anderes beschließt.
(aus dem sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz, §91)
Die Studienkommission Informatik besteht aus drei studentischen Mitgliedern und drei Lehrenden. Als einziges wirklich paritätisch besetztes Gremium ist die Studienkommission eine der Instanzen, bei der wir Studierenden das meiste Mitspracherecht haben.
Fakultätsrat
Der Fakultätsrat ist zuständig für alle Angelegenheiten der Fakultät von grundsätzlicher Bedeutung, insbesondere für
- den Erlass der Studien- und Prüfungsordnungen,
- den Erlass der Promotions- und der Habilitationsordnung,
- Vorschläge für die Einrichtung, Aufhebung und Änderung von Studiengängen,
- die Koordinierung der Forschungsvorhaben,
- Vorschläge für Zielvereinbarungen der Fakultät mit dem Rektorat,
- Stellungnahmen der Fakultät zu Zielvereinbarungen der Hochschule mit dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst,
- die Sicherung ihres Lehrangebotes und die Planung des Studienangebotes nach dem Entwicklungsplan der Fakultät,
- Evaluationsverfahren nach § 9,
- Vorschläge für die Aufstellung von Struktur- und Entwicklungsplänen der Fakultät,
- die Mitwirkung am Entwurf des Wirtschaftsplanes der Hochschule,
- die Stellungnahme zur Verwendung der der Fakultät zugewiesenen Stellen und Mittel,
- die Durchführung der Studienfachberatung,
- die Besetzung der Berufungskommissionen und Vorschläge für die Funktionsbeschreibung von Hochschullehrerstellen.
(aus dem sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz, §88)
An der Fakultät für Mathematik und Informatik sitzen drei studentische Mitglieder im Fakultätsrat. Sie werden jedes Jahr gemeinsam mit den Fachschaftsräten gewählt.