Wurde Ende September 2012 mit den Stimmen von FDP, CDU und NPD im sÀchsischen Landtag faktisch abgeschafft. Seitdem können Studierende ab dem zweiten Semester aus der verfassten Studierendenschaft austreten. Wir empfehlen euch, dies nicht zu tun.

Die verfasste Student_innenschaft

Nach dem sÀchsischen Hochschulgesetz bilden die Student_innen einer Hochschule die Student_innenschaft. Die Student_innenschaft hat das Recht auf Selbstverwaltung.

Die Student_innenschaft hat folgende Aufgaben:

  • die Wahrnehmung der hochschulpolitischen, hochschulinternen, sozialen und kulturellen Belange der Student_innen,
  • die UnterstĂŒtzung der wirtschaftlichen und sozialen Selbsthilfe der Student_innen,
  • die Förderung des freiwilligen Student_innensports, unbeschadet der ZustĂ€ndigkeit der Hochschule,
  • die Pflege der ĂŒberregionalen und internationalen Student_innenbeziehungen,
  • die Förderung der politischen Bildung und des staatsbĂŒrgerlichen Verantwortungsbewusstseins der Student_innen.

Organe der StudentInnenschaft sind der StudentInnenRat (StuRa) sowie die FachschaftsrÀte. Der StuRa vertrtitt die Student_innen im Rahmen der oben genannten Aufgaben (siehe auch sÀchsisches Hochschulfreiheitsgesetz §§24-30).

Student_innenRat (StuRa)

Der StuRa ist eure zentrale Anlaufstelle bei Problemen, die nicht studiengangsspezifisch sind, insbesondere bei Fragen zur Hochschulpolitik, zum BAföG, zu umweltpolitischen und vielen weiteren Themen. Das zentrale Gremium des StuRa der Uni Leipzig ist das Plenum, das in der Regel alle zwei Wochen dienstags um 19:15 Uhr stattfindet.

Weitere Informationen gibts unter stura.uni-leipzig.de.

Dein Fachschaftsrat

Der Fachschaftsrat (FSR) Informatik ist die gesetzlich vorgesehene Interessenvertretung der Studierenden am Institut fĂŒr Informatik der Uni Leipzig. Seine Mitglieder werden jĂ€hrlich gewĂ€hlt, in der Regel im Mai oder Juni. Die Amtszeit dauert von Anfang Oktober des einen bis Ende September des nĂ€chsten Jahres. Ihr könnt euch natĂŒrlich auch einbringen, ohne gewĂ€hlt zu sein: Kommt einfach zu einer Sitzung vorbei.

Der Fachschaftsrat entsendet Vertreter_innen in mehrere Gremien, darunter in das Plenum des Student_innenRates, in den PrĂŒfungsausschuss, in die Studienkommission und in die Berufungskommissionen.

PrĂŒfungsausschuss

Der PrĂŒfungsausschuss ist ein Gremium auf FakultĂ€tsebene, das heißt jede FakultĂ€t hat einen PrĂŒfungsausschuss. Er ist fĂŒr alle zur FakultĂ€t gehörenden Institute zustĂ€ndig. Sein Aufgabenbereich umfasst alles, was mit PrĂŒfungen und Abschlussarbeiten zu tun hat. Es ist zum Beispiel seine Aufgabe, ĂŒber AntrĂ€ge auf FristverlĂ€ngerung bei der Abschlussarbeit zu entscheiden, EinsprĂŒche gegen die Benotung von Abschlussarbeiten zu prĂŒfen, RĂŒcktritte von PrĂŒfungen zu gewĂ€hren bzw. abzulehnen, PrĂŒfer_innenlisten zu erstellen und die PrĂŒfungsstatistik zu fĂŒhren, anhand derer er VorschlĂ€ge fĂŒr Stipendien aussprechen kann. Außerdem befasst er sich mit BetrugsfĂ€llen und ist fĂŒr die Einhaltung der Studien- und PrĂŒfungsordnungen zustĂ€ndig.

In der Praxis werden fast alle Aufgaben vom Vorsitzenden des PrĂŒfungsausschuss wahrgenommen. Lediglich WidersprĂŒche werden tatsĂ€chlich vom gesamten PrĂŒfungsausschuss behandelt.

Ein Mitglied sowie ein stellvertretendes Mitglied werden vom Fachschaftsrat vorgeschlagen und vom FakultĂ€tsrat gewĂ€hlt. Dieses hilft euch auch gerne bei Problemen mit dem PrĂŒfungsausschuss oder beim schreiben von WidersprĂŒchen.

Studienkommission

(2) Der FakultĂ€tsrat bestellt fĂŒr jeden Studiengang im Benehmen mit dem zustĂ€ndigen Fachschaftsrat eine Studienkommission, der eigenstĂ€ndig Lehrende, in Kunsthochschulen auch weitere Lehrende und Studenten paritĂ€tisch angehören. 2Das NĂ€here regelt die Hochschule durch Ordnung. 3FĂŒr fakultĂ€tsĂŒbergreifende StudiengĂ€nge bestimmt das Rektorat, an welcher FakultĂ€t die Studienkommission eingerichtet wird. 4Ihr gehören Mitglieder der beteiligten FakultĂ€ten an.

(3) Die Studienkommission berĂ€t den Dekan bei der Organisation des Lehr- und Studienbetriebes. Sie ist vor der Erstellung und Änderung der Studien- und der PrĂŒfungsordnung anzuhören. Sie muss zusammentreten, wenn ein Drittel ihrer Mitglieder dies verlangt. Sie besitzt bezĂŒglich ihrer Aufgaben ein Initiativrecht im FakultĂ€tsrat. 5Ihre BeschlĂŒsse zur Organisation des Lehr- und Studienbetriebes sind bindend, sofern der FakultĂ€tsrat nicht mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder etwas anderes beschließt.

(aus dem sÀchsischen Hochschulfreiheitsgesetz, §91)

Die Studienkommission Informatik besteht aus drei studentischen Mitgliedern und drei Lehrenden. Als einziges wirklich paritÀtisch besetztes Gremium ist die Studienkommission eine der Instanzen, bei der wir Studierenden das meiste Mitspracherecht haben.

FakultÀtsrat

Der FakultĂ€tsrat ist zustĂ€ndig fĂŒr alle Angelegenheiten der FakultĂ€t von grundsĂ€tzlicher Bedeutung, insbesondere fĂŒr

  1. den Erlass der Studien- und PrĂŒfungsordnungen,
  2. den Erlass der Promotions- und der Habilitationsordnung,
  3. VorschlĂ€ge fĂŒr die Einrichtung, Aufhebung und Änderung von StudiengĂ€ngen,
  4. die Koordinierung der Forschungsvorhaben,
  5. VorschlĂ€ge fĂŒr Zielvereinbarungen der FakultĂ€t mit dem Rektorat,
  6. Stellungnahmen der FakultĂ€t zu Zielvereinbarungen der Hochschule mit dem Staatsministerium fĂŒr Wissenschaft und Kunst,
  7. die Sicherung ihres Lehrangebotes und die Planung des Studienangebotes nach dem Entwicklungsplan der FakultÀt,
  8. Evaluationsverfahren nach § 9,
  9. VorschlĂ€ge fĂŒr die Aufstellung von Struktur- und EntwicklungsplĂ€nen der FakultĂ€t,
  10. die Mitwirkung am Entwurf des Wirtschaftsplanes der Hochschule,
  11. die Stellungnahme zur Verwendung der der FakultÀt zugewiesenen Stellen und Mittel,
  12. die DurchfĂŒhrung der Studienfachberatung,
  13. die Besetzung der Berufungskommissionen und VorschlĂ€ge fĂŒr die Funktionsbeschreibung von Hochschullehrerstellen.

(aus dem sÀchsischen Hochschulfreiheitsgesetz, §88)

An der FakultĂ€t fĂŒr Mathematik und Informatik sitzen drei studentische Mitglieder im FakultĂ€tsrat. Sie werden jedes Jahr gemeinsam mit den FachschaftsrĂ€ten gewĂ€hlt.